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Statt Schlagzeilen

Und Strafen

20.01.2021

Video-Überwachung geht durchaus im erlaubten Rahmen

Gerade ist wieder der Fall eines großen Hardwarediscounters aus Niedersachsen durch die Presse gegangen, in dem Video-Überwachung als Diebstahlschutz gegenüber illoyalen (auch solche gibt es) Mitarbeitern eingesetzt wurde, deren Persönlichkeitsrechte aber mutmaßlich verletzt wurden.

Konsequenz: Ein vor allem auch im Verhältnis zur Unternehmensgröße exorbitantes Bußgeld von der Datenschutzaufsichtsbehörde! Den Imageschaden gar nicht mitgerechnet.

Aber: Was darf Videoüberwachung wirklich? Und was darf sie auf keinen Fall? Wann, wo und wie viel davon ist erlaubt und: darf man das daraus gewonnene Bildmaterial überhaupt speichern und nutzen? Wenn ja, wozu und wie lange? Schnell sind die Rechte von Arbeitnehmer*Innen tangiert, das Recht am eigenen Bild verletzt, wenn Kameras am Arbeitsplatz installiert werden. Selbst bei berechtigtem Interesse, z. B. bei sich häufenden Diebstählen, gibt es keine Automatismen, denn immer muss der Einsatz verhältnismäßig (gem. Art.6 Absatz 1 lit f DSGVO) und meistens in der Länge des Einsatzes begrenzt sein. Sozialräume wie Toiletten, Duschen, Aufenthalts- und Frühstücksräume sind allerdings grundsätzlich ein absolutes Tabu.

Das alles und mehr schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Und wer sich nicht daran hält, das heißt, die einzuhaltenden allgemeinen Persönlichkeitsrechte missachtet, riskiert gleichzeitig drakonisch empfindliche Sanktionen. Was sich vermeiden lässt. Denn auch die DSGVO lässt Spielräume, um strafrechtsrelevante Kriminalität im Interesse der Unternehmen zu verhindern. So ist effektive Video-Überwachung „rechtskonform“ zum Schutz vor Eigentums- und Vermögensdelikten also durchaus möglich. Und in der alltäglichen Umsetzung nicht einmal so kompliziert, wie es die zahlreichen Vorschriften vermuten lassen – wenn man sich denn genau auskennt.

documentus Bayern berät Sie auch in diesem Bereich mit seinen Datenschutzbeauftragten dezidiert zu allen Anforderungen und Sensibilitäten der DSGVO. Genauso wie in allen anderen Fragen des Datenschutzes, des Datenumgangs, der Speicherung und Archivierung bis hin zu ihrer unwiederbringlichen Vernichtung oder Löschung.

So schützen Sie Ihr Eigentum nicht nur legitim – sondern vor allem legal.  Und natürlich schützen Sie sich als Verantwortlicher mit einer DSGVO-konformen Datenschutzorganisation ganz sicher auch persönlich vor unangenehmen datenschutzrechtlichen Folgen.

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